Vor der Erlangung von bestimmten Führerscheinen (Klasse C, Sportbootführerschein) müssen ärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden, um die gesundheitliche Eignung des Bewerbers festzustellen.
Diese Untersuchungen beinhalten in der Regel eine Anamnese, körperliche Untersuchung, Sehtest, Farbsehtest und u.U. eine Urinuntersuchung. Die Untersuchungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet.